Laut Arbeitsvertrag erhalten Sie Ihr Gehalt zum 15. Banktag des Folgemonats. Der 15. Banktag bedeutet an den Tagen, an dem Ihre Bank arbeitet. Im Regelfall von Montag – Freitag, ausgenommen Feiertage!
Zum leichteren Verständnis haben wir Ihnen zusätzlich eine Kalenderübersicht erstellt, in der der 15. Banktag eines jeden Monats extra markiert wurde.
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