Banktag

Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird. Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag von bis zu 80 Prozent des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet. Sofern das Beschäftigungsverhältnis nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats beginnt sowie im Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem 01. Juli 2014.

Laut Arbeitsvertrag erhalten Sie Ihr Gehalt zum 15. Banktag des Folgemonats. Der 15. Banktag bedeutet an den Tagen, an dem Ihre Bank arbeitet. Im Regelfall von Montag – Freitag, ausgenommen Feiertage!

Zum leichteren Verständnis haben wir Ihnen zusätzlich eine Kalenderübersicht erstellt, in der der 15. Banktag eines jeden Monats extra markiert wurde.

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