Ihr personalvermittler aus Falkensee

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung
Überlassung von Arbeitskräften im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich, im Normal- wie auch Schichtbetrieb, ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden. In den einzelnen Niederlassungen werden branchenbezogene Abteilungen von speziell ausgebildeten, langjährig beschäftigten Mitarbeitern geleitet.

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeitsunternehmen stellen Arbeitskräfte aus gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereichen ein, überlassen diese an Dritte (d. h. den Kunden) über einen bestimmten Zeitraum, welchen der Kunde bestimmt, um entstandene Personalengpässe, saisonale Spitzenzeiten, Urlaubszeiten und Krankheitsfälle zu überbrücken. Der Kunde zahlt nur den vereinbarten Stundenverrechnungssatz für die jeweils geleisteten Arbeitsstunden, in welchem alle gesetzlichen Abgaben zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten sind.

ERLAUBNIS

Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern bedarf der Erlaubnis. Diese wird von dem jeweiligen Landesarbeitsamt erteilt. Man unterscheidet zwischen der befristeten und der unbefristeten Erlaubnis.

Die unbefristete Erlaubnis wird erst nach 3 Jahren, in denen die Arbeitnehmerüberlassung ohne Beanstandung betrieben wurde, durch das Landesarbeitsamt erteilt.
StarkLand Personaldienstleistungen GbR ist in Besitz der befristeten Erlaubnis.