sozialleistungen

Betriebliche Sozialleistungen sind nichts Neues. Schon früher durften Lehrlinge bei ihren Meistern wohnen oder Bauern bekamen ein Haus auf dem Grundbesitz ihrer Herren. Die Fürsorgepflicht und damit Sozialleistungen gibt es also nicht seit gestern. Heute versteht man unter betrieblichen Sozialleistungen die Leistungen des Arbeitsgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt oder gewährt werden. Begünstigte sind in der Regel die eigenen Mitarbeiter ggfls. aber auch deren Angehörige oder die Unternehmensrentner.

Was wir Ihnen bieten: